Förderung von Solaranlagen in Deutschland 2024

Welche Fördermöglichkeiten gibt es für Solaranlagen? Ein umfassender Überblick über KfW-Kredite, staatliche Zuschüsse, steuerliche Vorteile und regionale Förderprogramme.

Überblick: Förderlandschaft 2024

Die Förderung von Solaranlagen in Deutschland ist 2024 attraktiver denn je. Durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), verschiedene KfW-Programme und steuerliche Vereinfachungen haben Hausbesitzer und Unternehmen zahlreiche Möglichkeiten, ihre Investition zu unterstützen.

Wichtige Änderungen 2024:

  • Wegfall der Umsatzsteuer auf kleine PV-Anlagen
  • Vereinfachte Einkommensteuerbefreiung
  • Erhöhte Einspeisevergütung für bestimmte Anlagengrößen
  • Neue regionale Förderprogramme

1. Einspeisevergütung nach EEG 2023

Die Einspeisevergütung ist die bekannteste Förderung für Solaranlagen. Sie garantiert feste Vergütungssätze für 20 Jahre ab Inbetriebnahme der Anlage.

Aktuelle Vergütungssätze 2024 (Dachanalagen):

  • Bis 10 kWp: 8,2 Cent/kWh (Volleinspeisung: 13,0 Cent/kWh)
  • 10-40 kWp: 7,1 Cent/kWh (Volleinspeisung: 10,9 Cent/kWh)
  • 40-100 kWp: 5,8 Cent/kWh (Volleinspeisung: 10,9 Cent/kWh)

Wichtig: Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme und bleibt 20 Jahre konstant.

Volleinspeisung vs. Überschusseinspeisung:

  • Volleinspeisung: Gesamter Strom wird eingespeist, höhere Vergütung
  • Überschusseinspeisung: Eigenverbrauch + Einspeisung des Überschusses
  • Entscheidung muss vor Inbetriebnahme getroffen werden
  • Änderung zum Jahreswechsel möglich

2. KfW-Förderung: Kredite für erneuerbare Energien

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet zinsgünstige Kredite für Photovoltaikanlagen und Energiespeicher.

KfW 270 - Erneuerbare Energien Standard:

  • Förderobjekt: PV-Anlagen, Batteriespeicher, Ladeinfrastruktur
  • Kreditbetrag: Bis zu 50 Millionen Euro pro Vorhaben
  • Zinssatz: Ab 2,12% effektiver Jahreszins (Stand 2024)
  • Laufzeit: 5-30 Jahre
  • Tilgungsfreie Jahre: Bis zu 3 Jahre möglich

Vorteile der KfW-Finanzierung:

  • Günstige Zinssätze unterhalb Marktniveau
  • Flexible Tilgungsmodalitäten
  • Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich
  • Finanzierung von bis zu 100% der Investitionskosten

Antragstellung: Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn über eine kreditvermittelnde Bank gestellt werden.

3. Steuerliche Vorteile: Umsatz- und Einkommensteuer

2024 bringt erhebliche steuerliche Vereinfachungen für Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen.

Umsatzsteuerbefreiung (seit 1. Januar 2023):

  • Anwendungsbereich: PV-Anlagen bis 30 kWp (Einfamilienhaus) bzw. 15 kWp pro Wohneinheit
  • Vorteile: Keine Umsatzsteuer auf Kauf und Installation
  • Vereinfachung: Keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen erforderlich
  • Rückwirkung: Gilt auch für 2022 installierte Anlagen

Einkommensteuerbefreiung (seit 1. Januar 2022):

  • Anwendungsbereich: PV-Anlagen bis 30 kWp auf Ein-/Zweifamilienhäusern
  • Befreiung: Einkünfte aus Anlagenbetrieb sind steuerfrei
  • Keine EÜR: Einnahmen-Überschuss-Rechnung entfällt
  • Automatisch: Befreiung greift automatisch, keine Anträge nötig

Beispielrechnung: Bei einer 10 kWp-Anlage sparen Sie durch die Steuerbefreiungen etwa 2.000-3.000 Euro an Anschaffungskosten und jährlich ca. 200-400 Euro an Steuern.

4. Regionale und kommunale Förderprogramme

Zusätzlich zu den bundesweiten Programmen bieten viele Bundesländer, Städte und Gemeinden eigene Förderprogramme an.

Beispiele für Länder-Förderungen:

  • Baden-Württemberg: Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher (bis 1.000 €/kWh)
  • Bayern: PV-Speicher-Programm (bis 3.200 € Zuschuss)
  • Berlin: SolarPLUS (bis 15.000 € für PV + Speicher)
  • Nordrhein-Westfalen: progres.nrw (bis 75% der Speicherkosten)

Kommunale Förderprogramme Berlin, München, Hamburg, Köln:

  • Berlin: Zusätzlich 300 €/kWp für PV-Anlagen auf Gründächern
  • München: Förderprogramm Energieeinsparung (bis 4.800 € für Speicher)
  • Hamburg: Solardachkataster + Beratungsförderung
  • Köln: Altbau-Sanierungsprogramm inkl. PV-Förderung

Tipp: Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde über lokale Programme. Oft können mehrere Förderungen kombiniert werden.

5. Förderung von Batteriespeichern

Batteriespeicher werden sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene gefördert, da sie zur Netzstabilität beitragen.

Bundesweite Speicherförderung:

  • KfW 270: Zinsgünstige Kredite für Speichersysteme
  • Steuervorteile: Speicher profitieren von der Umsatzsteuerbefreiung
  • EEG-Umlage: Befreiung bei Eigenverbrauch aus Speichern

Länder-spezifische Speicherförderung (Auswahl):

  • Thüringen: Solar Invest - bis 1.000 € pro kWh Speicherkapazität
  • Sachsen: Speicher-Förderung bis 40% der Investitionskosten
  • Brandenburg: 1000-Speicher-Programm - bis 3.000 € Zuschuss
  • Schleswig-Holstein: Klimaschutz-Förderung für Speicher

Voraussetzungen: Meist ist eine Mindest-PV-Anlagengröße erforderlich und der Speicher muss bestimmte technische Anforderungen erfüllen.

6. Balkonkraftwerke: Mini-PV für Mieter

Auch für kleinere Anlagen auf Balkonen oder Terrassen gibt es inzwischen Fördermöglichkeiten.

Kommunale Balkonkraftwerk-Förderung:

  • Berlin: Bis 500 € Zuschuss pro Balkonkraftwerk
  • Düsseldorf: 50% der Anschaffungskosten, max. 400 €
  • Freiburg: 200 € pauschal + 100 € für Speicher
  • Erlangen: Bis 800 € bei Kombination mit Speicher

Vereinfachungen für Balkonkraftwerke:

  • Anmeldung nur noch im Marktstammdatenregister
  • Vereinfachte Anmeldung beim Netzbetreiber
  • Nutzung vorhandener Schuko-Steckdosen erlaubt
  • Rückwärts laufende Zähler vorübergehend akzeptiert

7. Förderung für Unternehmen und Gewerbe

Gewerbliche Betreiber haben zusätzliche Fördermöglichkeiten, besonders bei größeren Anlagen.

Besondere Ausschreibungen:

  • Anlagen > 1 MWp: Teilnahme an EEG-Ausschreibungen erforderlich
  • Agri-PV: Spezielle Ausschreibungen für Landwirtschaft
  • Floating-PV: Innovative Ausschreibungen für schwimmende Anlagen

Steuerliche Vorteile für Unternehmen:

  • Sonderabschreibung: Bis zu 50% im ersten Jahr
  • Investitionsabzugsbetrag: Bis zu 50% vor Anschaffung
  • Vorsteuerabzug: Vollständige Rückerstattung der Umsatzsteuer

8. Antragstellung und Fristen

Die richtige Reihenfolge und Timing der Anträge ist entscheidend für eine erfolgreiche Förderung.

Typischer Ablauf:

  1. Vor Projektbeginn: KfW-Antrag über Bank stellen
  2. Nach Installation: Anmeldung beim Netzbetreiber
  3. Binnen eines Monats: Marktstammdatenregister-Eintragung
  4. Regionale Förderung: Meist vor oder kurz nach Installation

Wichtige Fristen:

  • EEG-Vergütung: Automatisch bei ordnungsgemäßer Anmeldung
  • Regionale Programme: Oft begrenzte Budgets - früh beantragen
  • Steuervorteile: Greifen automatisch bei entsprechender Anlagengröße

Fazit: Optimale Förderung durch Kombination

Die beste Förderung erreichen Sie durch die geschickte Kombination verschiedener Programme. Eine typische 8 kWp-Anlage mit 10 kWh-Speicher kann wie folgt gefördert werden:

Beispiel-Förderung (8 kWp + 10 kWh Speicher, ca. 25.000 € Investition):

  • Umsatzsteuerersparnis: ca. 4.750 €
  • KfW-Zinsvorteil: ca. 2.000 € über Laufzeit
  • Regionale Speicherförderung: bis 3.000 €
  • Jährliche Einkommensteuerersparnis: ca. 300 €
  • Gesamtersparnis: bis zu 10.000 € möglich

Lassen Sie sich von ProspMilit Solar beraten, welche Förderkombination für Ihr Projekt optimal ist. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und sorgen dafür, dass Sie alle verfügbaren Förderungen nutzen.